DSGVO im Affiliate-Marketing - Was Shop-Betreiber beachten muessen

Cookie-Consent, Datenverarbeitung und Auftragsverarbeitungsvertrag: Die wichtigsten DSGVO-Anforderungen fuer Ihr Partnerprogramm.

29.04.2026 3 Min. Lesezeit 60 Aufrufe

Die DSGVO hat das Affiliate-Marketing in Europa grundlegend veraendert. Als Betreiber eines Partnerprogramms muessen Sie sicherstellen, dass Ihr Tracking datenschutzkonform funktioniert. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen spezialisierten Datenschutzanwalt.

Cookie-Consent: Ohne Einwilligung kein Tracking

Affiliate-Cookies sind in der Regel einwilligungspflichtig. Das bedeutet:

  • Affiliate-Cookies duerfen erst nach aktiver Einwilligung des Nutzers gesetzt werden
  • Ihr Cookie-Banner muss Affiliate-Tracking als eigene Kategorie auffuehren (z.B. "Marketing-Cookies" oder "Affiliate-Tracking")
  • Ohne Einwilligung darf kein Tracking-Cookie gesetzt werden
  • Die Einwilligung muss dokumentiert werden (Consent-Log)

Datenschutzerklaerung anpassen

Ihre Datenschutzerklaerung muss folgende Informationen zum Affiliate-Tracking enthalten:

  • Welche Daten werden erfasst (Cookie-ID, Klickzeitpunkt, Bestellwert)
  • Zweck der Datenverarbeitung (Zuordnung von Provisionen an Werbepartner)
  • Rechtsgrundlage (Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
  • Speicherdauer (Cookie-Laufzeit + Aufbewahrungsfrist fuer Abrechnungsdaten)
  • Empfaenger der Daten (Ihr Unternehmen, ggf. Dienstleister)
  • Widerrufsrecht und Anleitung zum Cookie-Loeschen

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Wenn Sie eine gehostete Partnerprogramm-Software nutzen (wie PAREBA), liegt eine Auftragsverarbeitung vor. Sie benoetigen einen AVV mit dem Software-Anbieter, der regelt:

  • Art und Zweck der Datenverarbeitung
  • Kategorien betroffener Personen und Daten
  • Technische und organisatorische Massnahmen (TOMs)
  • Unterauftragnehmer
  • Loeschkonzept

PAREBA stellt einen fertigen AVV bereit, der alle Anforderungen abdeckt.

Server-Standort: Wo liegen die Daten?

Der Server-Standort Ihrer Affiliate-Software ist datenschutzrechtlich relevant:

  • Server in Deutschland/EU: Unproblematisch — DSGVO gilt direkt
  • Server in den USA: Nur mit zusaetzlichen Garantien (Standard Contractual Clauses) — und auch diese sind umstritten
  • Server in Drittlaendern: Hohes Risiko — vermeiden

PAREBA hostet alle Daten ausschliesslich auf Servern in Deutschland.

Rechte der betroffenen Personen

Besucher Ihres Shops haben weitreichende Rechte bezueglich ihrer Tracking-Daten:

  • Auskunftsrecht: Welche Daten haben Sie ueber mich gespeichert?
  • Loeschrecht: Loeschen Sie meine Daten
  • Widerspruchsrecht: Ich moechte nicht mehr getrackt werden
  • Datenportabilitaet: Geben Sie mir meine Daten in maschinenlesbarem Format

Stellen Sie sicher, dass Sie diese Anfragen innerhalb von 30 Tagen beantworten koennen.

Publisher als eigenstaendige Verantwortliche

Wichtig: Ihre Publisher sind in der Regel eigenstaendige Verantwortliche im Sinne der DSGVO, keine Auftragsverarbeiter. Das bedeutet:

  • Jeder Publisher ist selbst fuer seinen Cookie-Consent verantwortlich
  • Publisher muessen in ihrer eigenen Datenschutzerklaerung auf das Affiliate-Tracking hinweisen
  • Sie brauchen keinen AVV mit jedem einzelnen Publisher
  • Aber: Nehmen Sie eine Datenschutz-Klausel in Ihre Publisher-Vereinbarung auf

Checkliste: DSGVO-konformes Partnerprogramm

  • Cookie-Banner mit Opt-in fuer Affiliate-Tracking
  • Datenschutzerklaerung mit Affiliate-Tracking-Abschnitt
  • AVV mit Ihrem Software-Anbieter
  • Server-Standort in Deutschland/EU
  • Consent-Logging implementiert
  • Prozess fuer Betroffenenrechte definiert
  • Datenschutz-Klausel in Publisher-Vereinbarung
  • Verarbeitungsverzeichnis gefuehrt

Fazit

DSGVO-konformes Affiliate-Marketing ist kein Hexenwerk — aber es erfordert sorgfaeltige Vorbereitung. Mit der richtigen Software (Server in Deutschland, fertiger AVV, Consent-Integration) und einer angepassten Datenschutzerklaerung sind Sie auf der sicheren Seite.

Themen: DSGVO Datenschutz Recht Cookies

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